Bitte daran denken: Alljährliche Völkermeldung
Entsprechend der Bienenseuchenverordnung sind alle Imkerinnen und Imker verpflichtet, einmal im Jahr die Anzahl der eingewinterten Völker und die Daten des Bienenstandes
an das Veterinäramt zu melden.
Entsprechend der Satzung muss die Anzahl der eingewinterten Völker auch dem Verein gemeldet werden, der seinerseits die Daten an den Landesverband Hessischer Imker weitergibt.
Aus den Angaben berechnen sich die Abgaben an den LHI, den DIB und die Versicherung.
Stichtag ist der 30. September!
Achtung: Wenn uns bis zu diesem Zeitpunkt nicht die Zahl der eingewinterten Völker gemeldet wird, gehen wir davon aus, dass die Imkerei aufgegeben wurde. Wir setzen dann die Völkeranzahl auf „Null“ und führen das Mitglied dann nur als Fördermitglied des Vereins weiter.
Das bedeutet, dass kein Versicherungsschutz aus der Imker-Global-Versicherung besteht und auch die Rechte der Mitgliedschaft im Landesverband erlöschen.
Die Meldungen an das Veterinäramt können unter diesem Link abgegeben werden.
https://imkerverein-wiesbaden.de/?p=1037
Zur Völkermeldung an den Verein nutzt bitte diesen Link:
https://imkerverein-wiesbaden.de/?p=988