Alle Halter von Bienenvölkern sind gesetzlich verpflichtet, ihre Bienenvölker dem zuständigen Veterinäramt zu melden (§ 1 der Bienenseuchenverordnung). Hierbei sind die Anzahl der Völker, der genaue Standort der Bienenstände (GPS-Daten) sowie Name, Anschrift und Kontaktdaten des Bienenhalters anzugeben.
Da sich gewöhnlich im Laufe des Jahres Veränderungen sowohl an der Anzahl der gehaltenen Völker, als auch am Standort der Bienenvölker ergeben können, ist die Meldung alljährlich zum 15. September abzugeben.
Im Wiesbaden kann dies per Mail erfolgen. Besser ist die Abgabe auf dem hier angefügten Formular.
Für alle Mitglieder des Imkervereins Wiesbaden gilt entsprechend der Satzung ebenfalls eine Meldepflicht.
Die uns gemeldeten Daten werden an den Landesverband Hessischer Imker (LHI)weitergegeben. Sie dienen zur Berechnung der Mitgliedsbeiträge des LHI, des Deutschen Imkerbundes und zur Ermittlung der Versicherungsbeiträge bei der Deutschen Imkerversicherung. Außerdem meldet der LHI die Völker der Hessischen Tierseuchenversicherung, die beim Ausbruch von Tierseuchen aktiviert wird.
Selbstverständlich werden die Angaben vertraulich vereinsintern verwaltet und nicht an Dritte weitergegeben.
Längen- und Breitengrad lassen sich bequem unter https://www.laengengrad-breitengrad.de/ ermitteln.
Diese Meldung ersetzt nicht die verpflichtende Meldung an das Veterinäramt. Diese Meldung ist per zeitgleich veröffentlichtem Formular auf der Startseite zu finden.
