Alljährliche Meldung eines Bienenstandes an das Veterinäramt

Die Meldung des Bienenstandes an das Veterinäramt inkl. Standort der Völker ist verpflichtend. Hier sind nur Völker in Wiesbaden zu melden. Es wird nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass das Amt empfindliche Bußgelder verhängen wird, wenn es auf nicht gemeldete Bienenstände aufmerksam wird.

Grund für diesen deutlichen Hinweis ist, dass im Seuchenfall nur erfolgreich Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, wenn rund um den Seuchenherd die Lage von benachbarten Ständen ermittelt werden kann. Die hohe Bienendichte in Wiesbaden birgt die Gefahr von Ausbrüchen von Bienenseuchen.

Die Bienenseuchenverordnung kann hier nachgelesen werden.

Dieses ausgefüllte Formular wird direkt an das Veterinäramt weitergeleitet und ersetzt nicht die obligatorische jährliche Meldung an den Verein. Der IVW hat keinerlei Einsicht in den hier gemeldeten Datensatz. Für die Meldung an den Verein ist ein separates Formular auf der Homepage zu finden.

Längen- und Breitengrad lassen sich bequem unter https://www.laengengrad-breitengrad.de/ ermitteln.

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