Entsprechend der Satzung ist jedes Mitglied des Imkervereins Wiesbaden verpflichtet, einmal im Jahr eine Meldung an den Verein zu geben, in der die Anzahl der Bienenvölker und der Bienenstände genannt werden.
Stichtag ist der 30. September.
Gemeldet werden alle Bienenvölker, die im kommenden Jahr als Wirtschaftsvölker geführt werden. Jungvölker aus Ablegern, die zum Verkauf oder zur Verjüngung bzw.zur Verstärkung von Bienenvölkern gedacht sind, müssen nicht angegeben werden.
Auch wenn augenblicklich keine Völker gepflegt werden, ist eine Meldung erforderlich.
Die Meldung wird an den Landesverband Hessischer Imker (LHI) weitergeleitet. Dieser übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Meldung an die Hessische Tierseuchenkasse sowie die Meldung an die Imkerversicherung und den Deutschen Imkerbund (DIB). Aus der Anzahl der gemeldeten Bienenvölker berechnen sich die Mitgliedsbeitrag für den LHI und den DIB sowie der Betrag für die Imkerversicherung.
Auch die jährliche Meldung der Anzahl der Bienenvölker an das Veterinäramt ist für jeden Bienenhalter verpflichtend.
Dies ergibt sich aus § 1 der Bienenseuchenverordnung.
Es ist von besonderer Bedeutung, dass das Veterinäramt aktuelle Daten zur Verfügung hat, denn im Falle eines Ausbruchs einer Bienenseuche können so schnell effektive Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verhindern und die Imkerinnen und Imker vor Schäden zu bewahren.
Verstöße gegen die Bienenseuchenverordnung können sehr empfindliche Strafen nach sich ziehen. Die Lage der Bienenstände muss im GPS-Datenformat erfolgen.
Die GPS-Daten lassen sich leicht unter folgendem Link ermitteln:
https://www.laengengrad-breitengrad.de/
Eure Meldungen könnt ihr unter folgenden Links machen:
